Schluss und Abnahmekontrollen
Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV)
müssen alle elektrische Installationen, deren Kontrollperiodizität weniger als 20 Jahre beträgt, nach Fertigstellung der Elektroinstallationsfirma durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen
werden.
Rufen Sie an. Wir sind gerne für Sie da.